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Thema: Online-Durchsuchung von PCs (1578-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema
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Online-Durchsuchung von PCs

übrigens
zwischendurch was ganz anderes:



Berlin den 07.12.2006 (dap)

Für den einfachen Direktzugriff auf die PCs der Bürger durch den
Verfassungsschutz, die Finanzämter und andere Bundesbehörden,
schreibt das Innenministerium die Installation eines eben
fertiggestellten Rootkits vor. Alle Internet Service Provider müssen
eine Vorschaltseite zu ihren Internetzugängen einrichten, damit der
Zugriff auf das Internet nur noch bei aktiviertem Rootkit möglich
ist. Dieser Rootkit ermöglicht den Behörden den direkten Zugriff auf
die Festplatten der PCs, durch Firewalls hindurch und kann dank
direktem Zugriff auf die User-Credentials auch auf verschlüsselte
Daten zugreifen.

Dank der neuen Technik sollen auch proaktive Maßnahmen möglich sein,
berichtet der zuständige Staatsekretär, Helmut Dämpfer. "Wir können
nicht nur Schweizer Konten automatisiert auffinden und melden,
sondern zum Jugendschutz auch die gefährlichen Computerspiele direkt
deaktivieren."

Die Geh-eh-Zett hat ebenfalls reges Interesse an dieser Technologie
bekannt und soll mit einem Sondergesetz Zugriff auf die Daten
erhalten.

Bei der Entwicklung des Bundes-Rootkits griff das Innenministerium
auf die erfahrene Entwicklermanschaft von ELSTER zurück.

Der Unordnung-Recher-Verein verbreitete unterdessenen unter dem Motto
"uunet lives!" einen Boycottaufruf und regte an, über Bürger-Bürger
WLAN Netze (universal private peering) die ISPs zu umgehen.


....

Online-Durchsuchung von PCs

Antwort #1
Zitat
übrigens
zwischendurch was ganz anderes:



....


Lesson,

wo hast du das gelesen?

Beste Grüße

Reinhold

Online-Durchsuchung von PCs

Antwort #2
...vielleicht auf einer Satire-Seite...?  8O


gruß, Z

Online-Durchsuchung von PCs

Antwort #3
Zitat
Zitat
übrigens
zwischendurch was ganz anderes:



....


Lesson,

wo hast du das gelesen?

Beste Grüße

Reinhold

In der Süddeutschen Zeitung war heute ein Artikel darüber
aber hier kannst du auch fündig werden:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/82154

hab jetzt grade nicht die Zeit alles auszuwählen
( Schnapsidee hoch 10 IMHO - undurchführbar )
grüße

Online-Durchsuchung von PCs

Antwort #4
Zitat

( Schnapsidee hoch 10 IMHO - undurchführbar )
allerdings!

näja.. aber auf meinem Rechner müßten sie sich erstmal durch tausende von Bowiebildern wühlen, eh sie an die Bombenbasteldateien kommen :razz:

gruß, Z

Online-Durchsuchung von PCs

Antwort #5
... und auch kaum durchführbar.

Durchsuchung online

Antwort #6
Zitat
... und auch kaum durchführbar.





Zitat

Bei konkretem Tatverdacht hat die Polizei Zugriff auf die PCs der Bürger - das soll nun auch das BKA dürfen.
Von Annette Ramelsberger
   
   

Den meisten Computernutzern ist es nicht klar: Aber wenn sie im Internet surfen, können Verfassungsschützer oder Polizei online bei ihnen zu Hause auf die Festplatte zugreifen und nachschauen, ob sie strafbare Inhalte dort lagern - zum Beispiel Kinderpornographie oder auch Anleitungen zum Bombenbau.

Sichtbar: E-Mails, besuchte Webseiten, angelegte Dateien

Natürlich nur, wenn es einen konkreten Tatverdacht gibt und nachdem ein Richter zugestimmt hat. Aber haben sich die Behörden erst einmal eingehackt, ist für sie eigentlich alles sichtbar: Die E-Mails, die man bekommen, die Internetseiten, die man angesehen und auch die Dateien, die man angelegt hat. Da muss kein Fahnder mehr einen Computer beschlagnahmen, die Durchsuchung funktioniert online und quasi ferngesteuert.

Nun soll auch das Bundeskriminalamt (BKA) in großem Maß dürfen, was die Kollegen in den Ländern längst tun. Im Programm für die Stärkung der inneren Sicherheit, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, erklärt das Innenministerium, ein wichtiger Baustein im Kampf gegen den Terror sei die Fähigkeit, PCs durchsuchen zu können, ohne tatsächlich am Standort des Gerätes zu sein. Das sei ,,personell und technisch äußerst aufwendig‘‘. Für einen regulären Einsatz brauche man ,,erhebliche Ressourcen‘‘.

Offenbar habe das Innenministerium ein ,,flächendeckendes PC-Screening vor‘‘, moniert der FDP-Haushaltsexperte Jürgen Koppelin. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage. Er befürchtet, dass die Fahnder demnächst regelmäßig Chat-Verbindungen zurückverfolgen und ganze Computernetze mit Dutzenden Teilnehmern überwachen könnten.

Die Polizeien der Länder betreiben diese Art der Fahndung schon lange: Sie schleichen sich zum Beispiel in Internetforen ein, wo Kinderpornohändler miteinander kommunizieren oder legen im Internet Köder aus für Täter, die der Organisierten Kriminalität zuzurechnen sind. Auch der Bundesverfassungsschutz ist bei der Internetrecherche eifrig zugange. Die Experten nennen das ,,Offensive Nutzung Internet‘‘, abgekürzt ONI. Allerdings ist die Online-Durchsuchung nur bei schweren Straftaten wie Landesverrat oder Terrorverdacht erlaubt.

"Staatlich organisierter Hausfriedensbruch"

Nordrhein-Westfalen will als erstes Land die Grauzone durch ein Gesetz ausleuchten: An diesem Donnerstag soll es verabschiedet werden und am 1. Januar in Kraft treten. Es sieht vor, dass der Landes-Verfassungsschutz über das Internet auch auf private Computer zugreifen kann. Die Pointe dabei: Was die FDP im Bund kritisiert, schreibt ihr FDP-Innenminister in Düsseldorf gerade fest. ,,Als verantwortlicher Innenminister möchte ich wissen, welche Extremisten sich Anleitungen zum Bombenbauen aus dem Internet ziehen‘‘, sagt Ingo Wolf.

Für die SPD in Düsseldorf ist das trotzdem ,,staatlich organisierter Hausfriedensbruch”. Unfug, sagt der Düsseldorfer Verfassungsschutzchef Hartwig Möller, der selbst der SPD angehört. ,,Wir schauen den Bürgern doch nicht flächendeckend beim Surfen über die Schulter. Es geht darum, dass wir erkennen können, was jemand plant, ob jemand sich geistlichen Rat im Internet holt, der ihm Anschläge erlaubt. Wenn wir so etwas mitkriegen, dann können wir auch früher eingreifen.‘‘ Der Verfassungsschutz brauche für die Online-Durchsuchung konkrete Hinweise auf eine schwere Straftat, und dann müsse die G-10-Kommission zustimmen, die derartige Eingriffe überwacht.

Seit November fühlen sich die Fahnder dennoch auf dünnem Eis: Da hat ein Richter am Bundesgerichtshof eine Online-Durchsuchung abgelehnt. Ihm reichte die Rechtsgrundlage nicht.


Reinhold

Online-Durchsuchung von PCs

Antwort #7
Zitat
Zitat

( Schnapsidee hoch 10 IMHO - undurchführbar )
allerdings!

näja.. aber auf meinem Rechner müßten sie sich erstmal durch tausende von Bowiebildern wühlen, eh sie an die Bombenbasteldateien kommen :razz:

gruß, Z

nun ich meine "Schnapsidee" insofern, als dass die wirklich schweren Jungs höchstwahrscheinlich durch dieses Raster fallen werden
sie werden andere Ideen und Wege ausarbeiten
dann gehen die eben auf amerikanische Seiten wenn Bombenbastelanleitungen hier gelöscht oder verfolgt werden
genau das selbe gilt für Waffenkauf, dann nimmt man halt "was anderes"

natürlich ist es leicht einen "konkreten Tatverdacht" schnellstmöglichst zu finden
man sehe nur die letzten Vorfälle über diese Trittbrettfahrer des Amoklaufs in E.
die hatten die sofort! bis auf einen der flüchtig ist
nicht gestern die Nachrichten gesehen? wo gefragt wurde: "wie konnte man das herausfinden?"
Antwort: "JEDER hinterlässt Spuren im net" ....

übrigens an Reinhold:
der threadtitel gefällt mir nichtso ganz so gut, es sieht so bisschen aus
als würde ich dem deutschen Staat kriminelles Vorgehen zuweisen
dem ist eigentlich nicht so

( vielleicht kannst du das ändern in:
Online-Durchsuchung von PCs durch Strafverfolger und Verfassungsschutz ) das wäre nett
denn dieser title stammt nicht von mir

grüße

Online-Durchsuchung von PCs

Antwort #8
Zitat
....

übrigens an Reinhold:
der threadtitel gefällt mir nichtso ganz so gut, es sieht so bisschen aus
als würde ich dem deutschen Staat kriminelles Vorgehen zuweisen
dem ist eigentlich nicht so

( vielleicht kannst du das ändern in:
Online-Durchsuchung von PCs durch Strafverfolger und Verfassungsschutz ) das wäre nett
denn dieser title stammt nicht von mir

grüße


Im SZ-Artikel heißt es: "Für die SPD in Düsseldorf ist das trotzdem 'staatlich organisierter Hausfriedensbruch'."

Beste Grüße

Reinhold

Online-Durchsuchung von PCs

Antwort #9
ja - aber ich habe dahingehend den threadtitel nicht eröffnet
is ja schnurtz, ez stehts so da, ich habs erklärt, und gut is

Online-Durchsuchung von PCs

Antwort #10
danke Reinhold - durch diesen threadtitle könnte man das Thema nämlich noch ausweiten
z.B.:


Prozess
Fristlose Kündigung wegen Homosexualität
Ein 53-jähriger Mann ist nach 25 Jahren seinen Job los – weil bekannt wurde, dass er schwul ist. Der Mitarbeiter klagte. Jetzt wurde der Fall vor Gericht behandelt.


Einem 53-jährigen Mitarbeiter, der seit 25 Jahren beim Kolpingwerk beschäftigt ist und seit zehn Jahren für die pädagogische Betreuung im Jugendwohnhaus in Frankfurt zuständig ist, wurde Anfang November fristlos gekündigt. Die Begründung seines Arbeitgeber: Die Kündigung wurde fällig, weil der Mitarbeiter schwul ist.

Vor Gericht erklärte Vorstandsmitglied Wolfgang Aumüller, für das Kolpingwerk sei die „sexuelle Neigung“ des Mitarbeiters „kein Problem“ gewesen, solange sie privat bleibe. Nachdem der Leitung jedoch ein Chatprofil des Mitarbeiters in einem Internet-Schwulenportal bekannt geworden sei, „konnten wir nicht länger Arbeitgeber für ihn sein“, so Aumüller.

Das Kolpingwerk wäre erpressbar geworden, „wenn alle wissen, dass der Mitarbeiter schwul ist“. Der Vorstand räumte ein, dass sich der Mitarbeiter nie etwas zuschulden habe kommen lassen und eine hervorragende Arbeit geleistet habe.

Ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Frankfurt scheiterte am Freitag. Für April 2007 hat der Richter nun die Streitverhandlung vor der Kammer angesetzt und dem Arbeitgeber aufgetragen, bis dahin konkrete Gründe vorzulegen, ob und wie das Arbeitsverhältnis gestört gewesen sei.

Im Vorfeld des Gütetermins vor dem Arbeitsgericht hatte der „Völklinger Kreis“, ein Berufsverband für homosexuelle Führungskräfte, zu vermitteln versucht. „Ergebnislos“, so deren Frankfurter Regionalkoordinator Michael Tullius gegenüber EPD. Nach Aussage des Richters sei außerdienstliches Verhalten allerdings kündigungsunerheblich, wenn es keine Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis habe.

Das Kolpingwerk habe die Umwandlung der fristlosen in eine fristgerechte Kündigung angeboten und gedroht, dass es das Haus möglicherweise schließen müsse, da für eine Abfindung kein Geld vorhanden sei. Der Mitarbeiter selbst sagte in der Verhandlung, dass er von seinem Arbeitgeber Fairness erwarte. Doch es habe kein Gespräch mit ihm gegeben. Er wäre auch bereit gewesen, sein Porträt aus dem Internet zu nehmen. Die Profile in dem Chatroom können nur angemeldete Mitglieder einsehen.

WELT.de/EPD

Artikel erschienen am 24.11.2006



.... soviel zum Datenschutz oder wie man es nennen soll

 
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